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   BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07   

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https://dejure.org/2008,3316
BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 (https://dejure.org/2008,3316)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 (https://dejure.org/2008,3316)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2008 - 1 BvR 1464/07 (https://dejure.org/2008,3316)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess bei Antrag (§ 123 VwGO) auf Beteiligung an Auswahlverfahren für zulassungsbeschränktes Hochschulstudium - Quotelung entsprechend der Zahl der insgesamt "aufgedeckten" Studienplätze nicht zu beanstanden, auch wenn lediglich die ...

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliche Kostenentscheidungen im Hochschulkapazitätsverfahren um die Feststellung und Verteilung weiterer Studienplätze außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl; Verpflichtung zur Teilnahme im Wege der einstweiligen Anordnung am Losverfahren um freie ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren betreffend die Feststellung und Verteilung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • kurzschmuck.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Kostenverteilung in Hochschulzulassungsstreitigkeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
    In diesem Sinne krasse Fehlentscheidungen (vgl. BVerfGE 89, 1 ) lassen sich hier nicht feststellen.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung eines Fachgerichts unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 86, 59 ).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
    Dies könnte der gleichmäßigen Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien widersprechen, die angesichts der Chancengleichheit der Bewerber verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerfGE 33, 303 ).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
    Insbesondere kann dem Beschwerdeführer ein Rechtsschutzinteresse nicht abgesprochen werden, wenn er - wie hier - nur die selbständig in einer Kostenentscheidung enthaltene verfassungsrechtliche Beschwer geltend macht, ihn die Entscheidung zur Hauptsache jedoch nicht belastet und er diese auch nicht angreift (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
    Unerheblich ist ferner, dass es nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken sein mag, wenn durch das Losverfahren die Verteilung der erst nachträglich im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten Restkapazitäten nach anderen Auswahlkriterien erfolgt als zuvor die Vergabe der von der Hochschule selbst ausgewiesenen Studienplätze (vgl. BVerfGE 39, 276 ).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Weitergehend hat es in einer neueren Entscheidung (Kammerbeschluss vom 29. September 2008 - 1 BvR 1464/07 - juris Rn. 30) erwogen, wenn auch im Ergebnis offen gelassen, ob auch ohne eine solche ausdrückliche Regelung Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG die Heranziehung der Auswahlkriterien des zentralen Vergabeverfahrens für die Verteilung der im gerichtlichen Verfahren aufgedeckten Restkapazitäten nicht nur zuließen, sondern sogar erforderten, um eine gleichmäßige Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien sicherzustellen, die angesichts der Chancengleichheit der Bewerber verfassungsrechtlich geboten sei.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15

    Formlose Nachmeldung von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin an Stiftung

    Auch der diesbezügliche Zulassungsanspruch soll den Teilhabeanspruch aus Art. 11 Abs. 1 LV verwirklichen, zumal er sich mittlerweile an den materiellen Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren orientiert (dazu: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2009 - 9 S 1611/09 - sowie BVerwG, Urteil vom 23.3.2011 - 6 CN/10 -, Juris = BVerwGE 139, 210; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - 9 S 1611/09

    Zur Vergabe eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität -

    Nur so kann ein Auseinanderfallen der Auswahlmaßstäbe für die Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze und der erst nachträglich aufgedeckten Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität vermieden werden, die der auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303 [357]) nicht entspricht und im Ergebnis dazu führt, dass die nachträglich festgestellten Studienplätze solchen Bewerbern zufallen, denen sie bei ordnungsgemäßer Kapazitätsfeststellung nicht zugestanden hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276 [296]; Beschluss vom 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -).

    Nur so kann im Übrigen ein Auseinanderfallen der Auswahlmaßstäbe für die Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze und der erst nachträglich aufgedeckten Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität vermieden werden, die der auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verteilung aller freien Studienplätze unter Anwendung einheitlicher Auswahlkriterien (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303 [357]) nicht entspricht und im Ergebnis dazu führt, dass die nachträglich festgestellten Studienplätze solchen Bewerbern zufallen, denen sie bei ordnungsgemäßer Kapazitätsfeststellung nicht zugestanden hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276 [296]; Beschluss vom 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -).

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